Die Ständige Impfkomission (Stiko) empfielt nun eine parallele Corona- und Grippeimpfung mit
Totimpdstoffen.
- für alle Personen ab 60 Jahre,
- für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter
gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon (siehe "Warum wird die saisonale Influenza-Impfung auch für
Schwangere empfohlen?"),
- für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge
eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische
neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV) (siehe "Warum sollten Personen mit Grundkrankheiten gegen
Influenza geimpft werden?"),
- für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie
für
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt
lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.
Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem
- Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches
Personal),
- Personen in Einrichtungen mit umfangreichem
Publikumsverkehr,
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen
betreute Risikopersonen fungieren können.
Neu ist, dass die STIKO für Personen ab 60 Jahren die jährliche Influenza-Impfung im Herbst mit einem inaktivierten quadrivalenten
Hochdosis-Impfstoff (mit jeweils aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination) empfiehlt (aufgrund einer geringfügigen, aber signifikanten Überlegenheit der
Impfeffektivität. Dieser Hochdosis-Impfstoff wird von der Krankenkassen erstattet.
Während der COVID-19-Pandemie sind diese Empfehlungen weiterhin gültig und eine Impfung gegen Influenza gemäß der STIKO-Empfehlungen bleibt ein wesentlicher Schutz vor schweren
Verläufen. Die Influenza-Impfung kann simultan, d.h. gleichzeitig, mit einer COVID-Impfung verabreicht werden.